Staatliche Förderung
für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge ab 2026

 

Für das Jahr 2026 hat die Bundesregierung erneut eine staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) angekündigt. Die neue Förderung ist einkommensabhängig ausgestaltet und soll insbesondere private Haushalte entlasten, für die der Umstieg auf ein elektrifiziertes Fahrzeug bislang mit hohen finanziellen Hürden verbunden war.

Die grundlegenden Eckpunkte der Förderung wurden am 19.01.2026 veröffentlicht.

 

Voraussichtliche Fahrzeugförderung 2026 – Überblick

Einkommensgrenze:
Förderberechtigt sind private Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.

Kinderzuschlag bei der Einkommensgrenze:
Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 € je Kind, maximal für zwei Kinder.

 

Förderung für reine Elektrofahrzeuge (BEV)

Die staatliche Förderung für reine Elektrofahrzeuge ist gestaffelt nach Einkommen und Kinderzahl.

  • Grundförderung: 3.000 €
  • Kinderzuschlag: 500 € je Kind, maximal 1.000 €
  • Einkommensabhängiger Zusatzbetrag: bis zu 1.000 € bei einem monatlichen Nettohaushaltseinkommen unter 3.000 €

Maximale Förderung für BEV:

Je nach Einkommens- und Familiensituation sind bis zu 6.000 € staatliche Förderung pro Fahrzeug möglich.

 

Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV)

Auch förderfähige Plug-in-Hybridfahrzeuge können 2026 erneut staatlich unterstützt werden, jedoch mit geringeren Förderbeträgen als reine Elektrofahrzeuge.

  • Grundförderung: einkommensabhängig, ab 1.500 €
  • Kinderzuschlag: analog zur BEV-Förderung
  • Maximale Förderung für PHEV: Je nach Einkommen und Kinderzahl sind bis zu 4.500 € staatliche Förderung möglich.

Voraussetzung für die Förderung von Plug-in-Hybriden ist, dass die jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an CO?-Ausstoß und elektrische Reichweite erfüllt werden.

 

Wichtiger Hinweis zur staatlichen Förderung

Die Erkner-Gruppe übernimmt keine Beratung, Prüfung oder Haftung im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge.
Die Prüfung der Fördervoraussetzungen, die Antragstellung sowie der Erhalt der Förderung liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

In Leasing- oder Finanzierungsangeboten enthaltene Sonderzahlungen sind unabhängig vom tatsächlichen Erhalt der staatlichen Förderung vom Kunden zu leisten.

Alle aktuellen Informationen zur E-Umweltprämie sowie die genauen Voraussetzungen und Schritte finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.

Aktuelle Infos vom Bundesministerium:
Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung

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* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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