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27.12.22

Ladestation für Elektrofahrzeuge Jetzt Inlandförderung sichern

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Zuschuss beantragen und 900 € Förderung sichern

Der Elektromobilität gehört die Zukunft! Seien Sie jetzt schnell und profitieren Sie heute schon davon und sichern Sie sich bis zu 45.000 € KfW-Förderung pro Standort.

charge4business geldicon blau - Erkner Gruppe - Ladestation für Elektroautos

Bis zu 900€ pro Ladepunkt

Für den Kauf von Ladestationen gibt es einen Zuschuss von bis zu 900€ pro Ladepunkt und bis zu 45.000€ pro Standort

charge4business ladeicon blau - Erkner Gruppe - Ladestation für Elektroautos

Förderung der Installation

Gefördert wird auch der Einbau der Ladestationen inklusive aller Installationsarbeiten.

charge4business installation blau - Erkner Gruppe - Ladestation für Elektroautos

Hardware förderfähig

Unser Partner stellt Ihnen förderfähige Hardware zur Verfügung.

Bevor Sie Ihre Lade­station bei uns bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal. Melden Sie sich an oder Registrieren Sie sich als Neukunde und wählen “Unternehmen” aus. Wählen Sie den Zuschuss “Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge – Unternehmen” aus und laden Sie für Ihr Unter­nehmen je nach Unter­nehmenstyp und Rechts­form die geforderten Unterlagen hoch.

Zum Zuschuss-Portal

Zur Übersicht relevanter Unterlagen

Nach Erhalt der Antrags­bestätigung der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Nach Absenden des Antrags wird der Zuschuss­betrag für Sie reserviert. Sofern Sie die notwendigen Nach­weise erbringen, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.

Wenn Sie eine Rundum Beratung für Ihre E-Flotte brauchen und mehr als drei Ladestationen benötigen, bietet Ihnen unser Mobilitätspartner e-mobilio ein Gesamtpaket für Ihr Unternehmen – zur Charge4Business Beratung

Erst nach Erhalt einer Antragsbestätigung können Sie mit der Bestellung und Beauftragung eines Fachmanns für Ihre Ladestation beginnen.

Vereinbaren Sie direkt bei uns einen Beratungstermin und wir stellen für Sie für Ihr Unternehmen ein passendes Angebot zusammen mit förderfähige Hardware.

Ladesäule finden

Kontakt aufnehmen

Nachdem Sie Ihre Ladestation in Betrieb genommen haben, erfassen Sie diese auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW. Erstellen Sie einen Benutzerkonto und folgen Sie die Schritte auf der Webseite.

Zur Reporting-Plattform

Sobald der Antrag überprüft und von der Förderung freigegeben wurde, erhalten Sie umgehend den beantragten Zuschuss direkt auf Ihren hinterlegten Konto überwiesen.

Alles im Überblick Information zur KfW-Förderung

Die Förderrichtlinie unterstützt Unternehmen im Kauf und bei der Installation von Ladestationen mit einer Ladeleistung von maximal 22kW pro Ladepunkt inklusive eines Netzanschlusses.

Zusätzlich können unter anderem Nebenleistungen (z.B. Energiemanagementsystem, Batteriespeichersysteme) sowie notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude eingereicht werden.

Gefördert werden Akteure, die Ladestationen für die E-Flottenfahrzeuge und/oder für private E-Fahrzeuge ihrer Angestellten oder Kunden errichten möchten.

Dazu gehören:

  • (Kommunale) Unternehmen und Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Verbände)
  • Gemeinnützige Organisationen (z.B. Kirche)

Wenn Ihre Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900€ Zuschuss erhalten – vorausgesetzt Ihre Gesamtkosten liegen über 1.285,71€ pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert. Der maximale Zuschuss pro Standort liegt für Unternehmen bei 45.000€.

Der Antrag muss durch einen Vertretungsberechtigten des Unternehmens (lt. Handelsregister) gestellt werden. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Die Ladestationen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein und sollten mit einer Ladeleistung von maximal 22 kW pro Ladepunkt inklusive des Netzanschlusses betrieben werden.
  • Die Hardware muss neu angeschafft werden.
  • Die Installation muss von Fachpersonal durchgeführt werden.
  • Der erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Charge4Business Rundum Beratung für Ihre Flotte

Mit Charge4Business unseres Partners e-mobilio erhalten Sie ein Gesamtpaket für das Laden im Unternehmen, zu Hause und unterwegs. Profitieren Sie von einer 360° Ladelösung für Ihr Unternehmen.

Sie möchten ein Individuelles Angebot? Nutzen Sie unser Rückrufservice

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Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp und www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

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