#Freiheit die bleibt

Neue Förderung für Elektroauto-Besitzer

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Wer sich für eine heimische Ladestation zum Aufladen eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids interessiert, kann mit neuer finanzieller Unterstützung vom Staat rechnen. Ab dem 26. September 2023 können Sie von großzügigen Förderungen profitieren, wenn Sie Ihr Zuhause mit einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher ausstatten.

Highlights

  • Bis zu 10.200 € Förderung für eine Kombination aus Wallbox, Photovoltaikanlage und Energiespeicher
  • Förderung für bereits im Besitz befindliche Elektroautos / Plug-in-Hybride oder Neubestellungen
  • Mit unserer online Beratung helfen wir Ihnen bei der Planung
e foerderung 2023 2 - Erkner Gruppe - E-Auto Förderung 2023

Kurz & Knapp Was ist die neue Förderung?

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das es Eigenheimbesitzern ermöglicht, von einer Kombination aus Wallbox, Photovoltaikanlage und Energiespeicher zu profitieren. Hier sind die wichtigsten Details:
  • Antragsstellung: Die Anträge können ab dem 26. September bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eingereicht werden.
  • Budget: Es steht ein Budget von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung, was bedeutet, dass rund 50.000 Antragsteller davon profitieren können.
  • Voraussetzungen: Um förderberechtigt zu sein, müssen Sie bereits ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid besitzen oder zumindest eines bestellt haben. Die Förderung gilt nur für Eigenheime.
  • Kombinationsförderung: Die Ladestation wird nur in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Energiespeicher gefördert. Dies ermöglicht die maximale Förderung von bis zu 10.200 Euro.
  • Neuanschaffungen: Es werden nur Neuanschaffungen und neue Produkte gefördert, einschließlich Installations- und Erdarbeiten.

Schnell sein lohnt sich So viel Förderung gibt es

Wallbox

Für eine einfache Wallbox erhalten Sie eine pauschale Förderung von 600 Euro, bei einer bidirektionalen Wallbox sind es sogar 1200 Euro.

Solaranlage

Die Förderung für die Solaranlage richtet sich nach der Leistungsstärke. Pro kWp werden 600 Euro gewährt, mit einer Obergrenze von 6000 Euro für Anlagen bis zu 10 kW Leistung.

Stromspeicher

Der Stromspeicher wird mit 250 Euro pro kWh Speichervermögen gefördert, mit einer maximalen Förderung von 3000 Euro für Speicher bis zu 12 kWh Kapazität.

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Wir bieten nicht nur eine breite Auswahl an Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden, sondern auch eine umfassende Beratung rund um Elektromobilität. Gemeinsam mit unserem Partner Emobilio stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Planung Ihres nachhaltigen Energieprojekts zu helfen.

Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp und www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

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